Fallen auch dann Gebühren an, wenn der gewünschte Gesprächspartner nicht erreichbar ist?
Ja. Bei Nutzung der 0180-Nummern fallen entsprechend der Tarifansage Gebühren an. Diese Gebühren entstehen direkt nach der Tarifansage. Der Verbindungsversuch wird vom Anschlussnetzbetreiber in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob eine Verbindung zur Zielrufnummer hergestellt werden kann.

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